Die Rentenversicherung – wie, wofür und für wen?
Die meisten Menschen sehnen sich nach vielen Jahren im für viele harten Berufsalltag nichts mehr, als endlich ihren Ruhestand geniessen zu können. Die gesetzliche Rentenversicherung ist mit dem Ziel angelegt worden, Menschen einen angenehmen Lebensabend ohne Existenzängste ermöglichen zu können. Versicherungspflichtig in der Rentenversicherung sind solche Personen, welche sich in einem unselbstständigen Angestelltenverhältnis bzw. in der Ausbildung hierfür befinden. Die Versicherungspflicht soll gewährleisten, dass dem Versicherten ein Grundschutz gegen Unwägbarkeiten wie plötzliche Erwerbsminderung, aber auch alterbedingte Risiken zuteil wird.
Finanziert wird die Rentenversicherung durch den sog. Generationenvertrag. Dieser legt fest, dass die laufenden Renten im Umlageverfahren durch die Beiträge der Beitragszahler finanziert werden. Der bereits längere Zeit andauernde demografische Wandel in Deutschland macht inzwischen allerdings zusätzliche Absicherungen so gut wie unerlässlich, da einer wachsenden Zahl von Rentenempfängern ein immer kleiner werdender Kreis von Beitragszahlern gegenüber steht.
Reicht die gesetzliche Rentenversicherung?
Grundsätzlich kann man das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung in zwei wesentliche Bereiche unterteilen: Der klassische Bereich und somit die vornehmste Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung, ist die Ausschüttung von Altersrenten. Den anderen Bereich und damit ebenfalls eine wesentliche Aufgabe der Rentenversicherung, stellt die Rehabilitation kranker bzw. behinderter Menschen dar. Zielsetzung ist hier eine Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbstätigkeit.
Die meisten Menschen werden ihren Rentenanspruch mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren einfordern. Der während des Arbeitslebens erzielte Gesamtverdienst bestimmt maßgeblich die Höhe der zu erwartenden Rente. In den Genuss der Altersrente kommt man im Übrigen nur dann, wenn die entsprechende Person für eine Mindestversicherungszeit Beiträge geleistet und einen Antrag auf Ausschüttung der Rente gestellt hat. Einen solchen Antrag kann man frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres stellen.
Wie bereits angedeutet empfiehlt sich wegen des kontinuierlichen Rückgangs der staatlichen Leistungen dringend der Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Die hieraus resultierenden Bezüge sind auch deshalb so interessant, weil sie weitgehend steuerfrei sind. Viele der Gesellschaften lassen dem Versicherten dabei die Wahl, ob er die reguläre Versicherungsleistung, also die Ausbezahlung einer lebenslangen, monatlichen Rente, oder die Auszahlung des Versicherungsbetrags auf einen Schlag wünscht. Beste Anbieter waren in einem Vergleich der Stiftung Warentest im November 2009 die Gesellschaften Asstel und Debeka.




