Was ist eine Kfz Haftpflichtversicherung?
Eine Kfz Haftpflichtversicherung ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ohne diese erhält ein Fahrzeug keine Zulassung für den öffentichen Straßenverkehr. Beim Straßenverkehrsamt muss deshalb eine Versicherungsbestätigungskarte vorgelegt werden, wenn ein Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Gesetz zur Pflichtversicherung soll garantieren, dass ein Verkehrsopfer, das zu Schaden kommt, seine Ansprüche durchsetzen kann und dass der Schädiger in der Lage ist, auch größere Schäden, die höhere Kosten zur Folge habe, zu zahlen. Vor allem Personenschäden ziehen häufig enorme Kosten nach sich, sodass ohne eine Haftpflichtversicherung eine Entschädigung in den meisten Fällen gar nicht möglich ist. Die Kfz Haftpflichtversicherung deckt jedoch nicht nur Personenschäden ab, sie greift auch bei Sach- und Vermögensschäden, die von dem jeweiligen Fahrzeug verursacht wurden. Die Versicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Allerdings ist es im Ausland notwendig, die Versicherung mit einer Internationalen Versicherungskarte nachzuweisen, die auch “grüne Karte” genannt wird. Mit dieser Karte wird garantiert, dass die in dem jeweiligen Land vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestsummen bestehen. Diese liegen in Deutschland bei 50 000 Euro für Vermögensschäden, 500 000 Euro für Sachschäden und 2,5 Millionen Euro für Personenschäden. Ein Haftpflichtversicherungsschutz in Ländern außerhalb der EU kann gegen einen Prämienaufschlag erweitert werden.
Welche Leistungen umfasst die Kfz Haftpflichtversicherung?
Durch die Kfz Haftpflichtversicherung wird die gesetzliche Schadensersatzpflicht für den Besitz und für den Gebrauch des Fahrzeugs des Versicherungsnehmers abgedeckt. Damit die Versicherung im Falle eines Schadens für die entstandenen Kosten aufkommt, müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt werden. So muss zum Beispiel zunächst Eigenverschulden ausgeschlossen werden. Die Haftungsfrage wird von der Versicherung geprüft und auch der Ausgleich berechtigter Ansprüche, sowie die Abwehr bei unberechtigten Ansprüchen ist im Versicherungsschutz mit inbegriffen. Zivilrechtliche Ansprüche werden übernommen und im Falle eines Rechtsstreites wird auf Kosten des Versicherungsunternehmens die Führung eines Rechtsstreites übernommen. Im Falle eines Schadens kümmert sich die Kfz Haftpflichtversicherung also um alle Vorgänge und um die Regulierung. Sobald der Schadensfall abgewickelt ist, wird der Versicherungsnehmer über die Aufwendungen in Kenntnis gesetzt. Um eine Belastung des Schadenfreiheitsrabattes im darauf folgenden Kalenderjahr zu vermeiden, hat der Versicherungsnehmer nach der Klärung des Schadenfalls sechs Monate Zeit um dem Versicherer die Kosten, die zur Regulierung angefallen sind, zurückzuzahlen.




