Hausratsversicherung

August 11th 2010 | Posted in Allgemein

Ohne eine Hausratsversicherung geht nichts

Als Hausbesitzer ist man trotz diverser Sicherheitsvorkehrungen nicht vor den Auswirkungen von Wetterextremen geschützt: Sei es das durch Hagel zerborstene Fenster, das durch den Sturm abgedeckte Dach oder der vollgelaufene Keller nach einem Dauerregen. In diesem Zusammenhang ist das Abschließen einer Hausratversicherung unersetzlich, um die mit den Reparationen anfallenden Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen. In eine derartige Versicherung sind alle Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenstände eines Haushalts einbezogen. Auch Bargeld wird mitversichert; für dieses und für Wertsachen wie Sparbücher, Schmuck oder Antiquitäten bestehen jedoch Entschädigungsgrenzen. Nicht zu vergessen sind die im Haushalt lebenden Menschen – Diese sind ebenso inbegriffen. Eine Hausratsversicherung übernimmt in der Grundabsicherung in der Regel die Kosten für Schädigung oder Zerstörung durch Blitzschlag, Brand, Sturm, Hagel, unbemannte Flugkörper inklusive Ladung, als auch Explosionen und Leitungswasserschäden. Gleichermaßen kommt die Versicherung für Kosten, die während des Umzuges oder durch Diebstahl, Raub, Einbruch und damit verbundenem Vandalismus auf.

Neben der Grunddeckung sind verschiedene Deckungserweiterungen möglich: Unter anderem ein Einbezug von Elementarschäden durch Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch. Gleichermaßen können Überspannungsschäden durch Blitzschlag und Aqariumschäden versichert werden. Hingegen sind Schäden an Kraftfahrzeugen in der Hausratsversicherung nicht inbegriffen. Der Fahrraddiebstahl kann allerdings als Zusatzdeckung versichert werden. Grunddeckung und Zusatzdeckung sind im Umfang zwischen den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich. Bei dem Abschluss einer Hausratsversicherung ist insbesondere die Festlegung der Versicherungssumme von großer Bedeutung.

Wie wird die Versicherungssumme bestimmt?

Grundsätzlich legt der Versicherungsnehmer selbst fest, wie hoch die Versicherungssumme gewählt wird. Je nach Versicherungsanbieter stehen dazu Formeln unter Einbezug der Wohnfläche zur Verfügung – Allerdings ohne Einbezug von Balkonen und Terrassen. Alle Sachen des Hausrates sollten dabei immer anhand des Neuwerts bewertet werden. Mit der Festlegung der Versicherungssumme besteht das Risiko einer Unter- oder Überversicherung. Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme kleiner ist als der eigentliche Wert des Hausrats. Im Gegensatz dazu die Überversicherung: Hierbei ist die Versicherungssumme größer als der Wert des Hausrates. Insbesondere die Unterversicherung erweist sich nachteilig im Schadensfall, da nicht alle Kosten von der Versicherung getragen werden. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bieten Versicherer oftmals eine Pauschalregelung an. Der Anbieter setzt dabei einen Wert von etwa 600€ pro Quadratmeter an und verzichtet zugleich auf eine Unterversicherung. Zwischen den Versicherungsgesellschaften bestehen jedoch Unterschiede hinsichtlich des Pauschalwerts. Gegebenenfalls kann auch der Rat eines Gutachters eingeholt werden. Zur Prämienfestlegung ist neben der Versicherungssumme die Angabe der Gefahrenzone von Relevanz. In einer Lage mit erhöhtem Risiko ist die Prämie dementsprechend höher.