Wann ist eine Fit for Fly – Bescheinigung notwendig?

Januar 17th 2012 | Posted in Allgemein

Ab in den Urlaub mit Fit-for-fly-Bescheinigung

Jumbotragfläche über den Wolken gegen die Sonne, Foto: Christian Schäfer / pixelio.de

Eine sogenannte „Fit-for-fly“-Bescheinigung (übersetzt „Flugreisefähigkeits-Bescheinigung“) ist eine weit verbreitete, aber auch immer wieder umstrittene Vorschrift seitens vieler Fluggesellschaften bezüglich bestimmter Passagiergruppen (z.B. Schwangere, frisch Operierte, chronisch Kranke), die verlangt, dass solche Reisende, für die ein Flug zumindest eine potentielle Gefährdung ihrer Gesundheit darstellen könnte, von einem Arzt vor dem Reiseantritt untersucht und ggf. als reisefähig eingestuft werden. Der Hintergrund ist vor allem versicherungsrechtlicher Natur, so soll vermieden werden, dass eventuelle Gesundheitsschäden, die ein Passagier mit geschwächter Konstitution während eines Fluges erleiden könnte, der Fluggesellschaft angelastet werden. Was theoretisch auf den ersten Blick angemessen, nachvollziehbar und verständlich erscheint, sorgt in der Praxis jedoch immer wieder für Zwist auf Flughäfen und in Flugzeugen, da die diesbezüglichen Regelungen und Anforderungen zum Teil von Gesellschaft zu Gesellschaft und auch von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt werden.

Grundsätzlich erforderlich ist eine Flugreisefähigkeits-Bescheinigung etwa, wenn der betreffende Passagier ein eingegipstes Gliedmaß hat, da dieses sich unter den Bedingungen einer Reise in einer Druckkabine ausdehnen und somit zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes führen kann. Fehlt eine solche Bescheinigung in diesem Fall, verweigern viele Fluggesellschaften die Mitnahme oder bestehen darauf, dass der Gips der Länge nach aufgesägt wird. Unterschiedlich gehandhabt werden die Regelungen betreffs der Flugreisen für schwangere Frauen: Während jenes grundsätzlich bis zur 36. Woche ohne Vorlage eines ärztlichen Attests erlaubt ist (bei einer Mehrlingsschwangerschaft nur bis zur 34. Woche), gilt bei weiter fortgeschrittenen Schwangerschaften ein weitreichendes Flugverbot. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die unter Umständen auf einen Rollstuhl, Gehbock, Gehstützen oder Rollator angewiesen sind, benötigen in der Regel keine derartige Bescheinigung, sollten aber sicherheitshalber die Mitnahme solcher Gerätschaften rechtzeitig vor Reiseantritt ankündigen. Dies gilt auch für andere wichtige medizinische Geräte, die je nach Größe und Gewicht eine Bescheinigung erforderlich machen können, worüber die Gesellschaft aber auf Anfrage meist detailliert Auskunft gibt.

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