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	<title>Ratgeber, Infos und Tipps für Ihren optimalen Schutz!</title>
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		<title>Wenn das Flugzeug am Boden bleibt &#8211; Fluggastrechte</title>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 08:50:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
Manch ein von ausgeprägter Flugangst geplagter Fluggast mag eventuell einen solchen außerplanmäßigen Stillstand insgeheim gut heißen. Die überwältigende Mehrheit der Flugreisenden sieht in einem derartig unerwarteten, aber gar nicht so selten vorkommenden Fall wohl primär die knapp bemessene und wertvolle Urlaubszeit rapide schwinden. Grundsätzlich regelt  &#8211; zumindest bei Flügen, die innerhalb der EU gebucht wurden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<div id="attachment_229" class="wp-caption alignleft" style="width: 235px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Ihre-Rechte-wenn-der-Flieger-am-Boden-bleibt.jpg"><img class="size-medium wp-image-229" title="Ihre Rechte, wenn der Flieger am Boden bleibt" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Ihre-Rechte-wenn-der-Flieger-am-Boden-bleibt-225x300.jpg" alt="Ihre Rechte, wenn der Flieger am Boden bleibt" width="225" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Vulka-Nasche - Auswirkungen, Foto: sigrid rossmann  / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;"><strong>Manch ein von ausgeprägter Flugangst geplagter Fluggast mag eventuell einen solchen außerplanmäßigen Stillstand insgeheim gut heißen.</strong> Die überwältigende Mehrheit der Flugreisenden sieht in einem derartig unerwarteten, aber gar nicht so selten vorkommenden Fall wohl primär die knapp bemessene und wertvolle Urlaubszeit rapide schwinden. Grundsätzlich regelt  &#8211; zumindest bei Flügen, die innerhalb der EU gebucht wurden bzw. dort starten- die <strong>EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004</strong> in solchen Fällen die Rechte der unfreiwillig am Boden bleibenden Passagiere.</p>
<p style="text-align: justify;"><span id="more-228"></span></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">Je nachdem, ob es sich um Nichtbeförderung, Verspätung oder Annulierung handelt, regelt die Verordnung die daraus resultierenden Ansprüche des Reisenden auf Ausgleich, Betreuungsleistungen, Erstattung oder anderweitige Beförderung. Höher- bzw. Herabstufung, Verpflichtung zur Information der Fluggäste über ihre jeweiligen Rechte, weitergehenden Schadensersatz und Regress sind detailliert festgelegt.</p>
<p style="text-align: justify;">Reiserechtlich oftmals strittiger Punkt ist und bleibt jedoch, inwiefern z.B. Streiks etwa von Fluglotsen und/oder Piloten als „höhere Gewalt“ klassifiziert werden können und damit Fluglinien und Reiseveranstalter von sonst bestehenden Verpflichtungen entheben, was für den Urlauber dann meist ein hohes Mehr an Kosten und weitere Folgeschäden bedeutet. Auch bei einem Flugausfall wegen Streik sind eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug oder Zurückerstattung des Ticketpreises möglich. Ein Schadenersatz, z.B. wegen eines verpassten Geschäftstermins, wird in der Regel jedoch von den Airlines nicht gewährt. Unterschieden wird bei den Fluggastrechten auch nach Art des Fluges: Während Kunden eines Linienfluges ihre Ansprüche gegenüber der jeweiligen Airline geltend machen müssen, ist der Ansprechpartner bei Pauschalflügen in solchen unliebsamen Fällen der Reiseveranstalter.</p>
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		<title>Auch Babys brauchen bald einen eigenen Reisepass</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 13:52:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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Manch Urlauber mit noch kleinen Kindern mag sich über die diesbezügliche neue Regel und deren Sinnhaftigkeit vielleicht etwas wundern, aber aufgrund der beschlossenen Änderung der Verordnung Nr. 2252/2004 des  Europäischen Rates und Parlaments über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von einzelnen Mitgliedstaaten jeweils ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung) besteht ab dem 26. Juni [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<div id="attachment_223" class="wp-caption alignleft" style="width: 208px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Eine-Person-ein-Pass.jpg"><img class="size-medium wp-image-223" title="Eine-Person-ein-Pass" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Eine-Person-ein-Pass-198x300.jpg" alt="Auch Babys brauchen bald einen eigenen Pass" width="198" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Mutter mit Kind, Foto: Lisa Schwarz  / pixelio.de</p></div>
<p>Manch Urlauber mit noch kleinen Kindern mag sich über die diesbezügliche neue Regel und deren Sinnhaftigkeit vielleicht etwas wundern, aber aufgrund der beschlossenen Änderung der <strong>Verordnung Nr. 2252/2004 des  Europäischen Rates und Parlaments</strong> über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von einzelnen Mitgliedstaaten jeweils ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung) besteht <strong>ab dem 26. Juni 2012 für alle Kinder von Geburt an bei Reisen ins Ausland</strong> eine <strong>Ausweispflicht</strong>. Die bislang üblichen Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab diesem Datum ihre Gültigkeit.<span id="more-222"></span></p>
<p>Mit dieser umfassenden neuen Vorschrift soll das <strong>„Eine-Person-ein-Pass-Prinzip“</strong>, welches auch von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen wurde, weiter durch gesetzt werden. Die neuen Kinderreisepässe werden sowohl bei Reisen außerhalb der EU, als auch bei Grenzübertritten innerhalb der Europäischen Union zur Pflicht, auch wenn dort gemäß dem Schengener Abkommen Personenkontrollen eigentlich nur in Ausnahmen und auf Basis von Stichproben beschränkt durchgeführt werden sollen.</p>
<p>Familien, die jetzt schon ihren Sommerurlaub in europäischen oder anderen Ferienregionen planen oder diesen bereits gebucht haben, sollten sich also möglichst umgehend um eine Beantragung der entsprechend notwendig werdenden Papiere kümmern. Mit einer stark steigenden Nachfrage und deshalb voraussichtlich längeren Wartezeiten ist mancher Orts nach Angaben der Behörden durchaus zu rechnen. <a title="Was muss man tun, wenn man den Reisepass im Ausland verliert?" href="http://www.hfhcp.org/was-muss-man-tun-wenn-man-den-reisepass-im-ausland-verliert.html" target="_self">Ausweisdokument</a>e von Eltern, die bislang Kindereinträge aufwiesen, verlieren jedoch nur in Hinsicht auf diese ihre Gültigkeit &#8211; für die Eltern selbst bleiben sie bis zum angeführten Ablaufdatum weiterhin gültig.</p>
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		<title>Schlau sparen mit dem Schein: Kniffe, Tipps und Tricks für frisch gebackene Fahranfänger</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 08:39:35 +0000</pubDate>
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Hat man als stolzer Neubesitzer einer PKW-Fahrerlaubnis ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den älteren und schon länger motorisierten Mitgliedern der eigenen Familie, dann kann man an die Zuneigung und Hilfsbereitschaft der Geschwister, Eltern und/oder Großeltern appellieren, damit diese den Wagen auf ihren Namen als „Zweitwagen“ anmelden. Hiermit vergleichbar ist auch die sogenannte Familienversicherung, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<div id="attachment_212" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Kfz-Versicherung-für-Fahranfänger.jpg"><img class="size-medium wp-image-212" title="Kfz-Versicherung für Fahranfänger" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Kfz-Versicherung-für-Fahranfänger-300x225.jpg" alt="Kfz-Versicherung für Fahranfänger" width="300" height="225" /></a><p class="wp-caption-text">Schilder, Schilder, Schilder, Foto: Claudia Hautumm  / pixelio.de</p></div>
<p style="text-align: justify;">Hat man als stolzer Neubesitzer einer PKW-Fahrerlaubnis ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den älteren und schon länger motorisierten Mitgliedern der eigenen Familie, dann kann man an die Zuneigung und Hilfsbereitschaft der Geschwister, Eltern und/oder Großeltern appellieren, damit diese den Wagen auf ihren Namen als „Zweitwagen“ anmelden. Hiermit vergleichbar ist auch die sogenannte Familienversicherung, in deren Rahmen günstige Konditionen für Anfänger gewährt werden, wenn eine Familie gleich mehrere Fahrzeuge bei dem gleichen Anbieter versichert.<span id="more-208"></span></p>
<p style="text-align: justify;">Diese weit verbreitete Umgehung der Strafklasse ist üblich und manche Versicherungen gewähren sogar die gleich günstige Klasse des Erstwagens für den Zweitwagen. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der Anfänger den so zugelassenen Zweitwagen überhaupt gemäß des Vertrages fahren darf. So gibt es in vielen Policen die Auschlussklausel für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Wichtig ist auch, dass bei einem eventuell entstehenden Unfall nicht beide Wagen gemeinsam hoch gestuft werden; von derartigen Vertägen wird generell eher abgeraten. Voraussetzung für diesen Schleichweg ist natürlich – wie schon oben erwähnt – ein möglichst vertrauensvolles, interfamiliäres Verhältnis.</p>
<p style="text-align: justify;">Ist dies nicht der Fall bzw. das Vertrauen der Familie in die Fahrkünste des Nachwuchses (noch) nicht so ausgeprägt, gibt es für Fahranfänger noch ein paar andere Möglichkeiten, die sonst automatisch greifende Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse SF0 in Höhe von 240 Prozent des Grundtarifs zu umgehen.</p>
<p style="text-align: justify;">Grundsätzlich empfiehlt sich etwa, den Führerschein bereits in Angriff zu nehmen, bevor der Kauf eines eigenen Wagens geplant ist. Da die meisten Versicherungen die Dauer des Fahrerlaubnisbesitzes positiv bewerten, gewähren diese meist nach drei Jahren eine bessere Einstufung, welche die oben erwähnte happige Zahl nicht selten um die Hälfte auf 120 Prozent reduziert.</p>
<p style="text-align: justify;">Eine weitere Möglichkeit – jedoch wieder in Abhängigkeit der familiären Situation – besteht darin, sich von Verwandten Schadenfreiheitsjahre bei der Kfz-Versicherung übertragen zu lassen, was für den schon länger fahrenden Verwandten allerdings einen Verlust der eigenen guten Einstufung bedeutet, weshalb diese Variante der Gutschrift eigentlich nur interessant ist, wenn der Gewährende sein eigenes Fahrzeug endgültig abmeldet. Auch eine komplette Übernahme ist durch den Anfänger nicht möglich. Vielmehr richtet sich diese nach der Zeitspanne, in der er auch hätte Auto fahren können, d.h. seitdem er einen Führerschein besitzt.</p>
<p style="text-align: justify;">Hat man analog zur PKW-Fahrerlaubnis auch den  Motorradführerschein ergattert, gibt es auch die Möglichkeit,  Motorräder bzw. Motorroller mit nicht ganz so vielen PS günstig zu versichern und sich dann nach ein paar Jahren die Rabattstufen bei einem Wechsel in die Kfz-Versicherung gut schreiben zu lassen. Ebenso gilt zu überdenken, ob der erste Wagen, der ja nicht selten ein günstiger Gebrauchter ist, unbedingt Voll- und Teilkasko sowie eine Diebstahlversicherung benötigt, denn auch hier lässt sich erheblich sparen.</p>
<p style="text-align: justify;">Weitere Wege, die hohen Versicherungskosten für Fahranfänger zu minimieren, sind außerdem die Wahl eines PKW-Modells, welches in der sogenannten Typenklasse der Versicherungen aufgrund geringer Unfallstatistik günstig geführt wird. Weiterhin die Teilnahme an von den Versicherungen honorierten Fahrsicherheitstrainings und natürlich die absolute Vermeidung von Fahrfehlern und Unfällen, was generell als oberstes Gebot jedem Führerscheinneuling permanent bewusst sein sollte.</p>
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		<title>Zahnschmerzen im Urlaub – Nein, danke! Vorsorgetipps und Notfallverhalten</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 08:35:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ 
 


 
Nelken und Nelkenöl mögen ein altes und bewährtes, aber leider nur kurzfristiges Hausmittel gegen Zahnschmerzen (nicht nur im Urlaub oder während einer Reise) sein. Wer jedoch getreu dem meist zutreffendem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsehen“ eher auf „Nummer sicher“ gehen möchte, dem empfehlen sich noch ein paar andere Vorsorgemaßnahmen, damit es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong></p>
<div id="attachment_202" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Zahnschmerzen-im-Urlaub-–-Nein-danke.jpg"><img class="size-medium wp-image-202" title="Zahnschmerzen im Urlaub – Nein, danke!" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Zahnschmerzen-im-Urlaub-–-Nein-danke-200x300.jpg" alt="Zahnschmerzen im Urlaub – Nein, danke!" width="200" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Kind, Foto: Benjamin Thorn  / pixelio.de</p></div>
<p></strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Nelken und Nelkenöl mögen ein altes und bewährtes, aber leider nur kurzfristiges Hausmittel gegen Zahnschmerzen (nicht nur im Urlaub oder während einer Reise) sein. Wer jedoch getreu dem meist zutreffendem Motto „Vorsicht ist besser als Nachsehen“ eher auf „Nummer sicher“ gehen möchte, dem empfehlen sich noch ein paar andere <a title="Versicherungsschutz Zahnersatz" href="http://www.hfhcp.org/auslandreisekrankenversicherungen.html" target="_self">Vorsorgemaßnahmen</a>, damit es im Urlaub erst gar nicht zu lästigen Zahnschmerzen kommt. </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong> </strong><span id="more-199"></span></p>
<p style="text-align: justify;">So sollte natürlich der rechtzeitige Besuch beim Zahnarzt des Vertrauens am Wohnort vor dem Urlaub quasi selbstverständlich zu den wichtigsten Reisevorbereitungen gehören. Kariesbehandlung, Zahnsteinentfernung, Überprüfung, ggf. Erneuerung der Füllungen, Kontrolle und wenn nötig Regulierung von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Geräten auf Sitz und Halt sollten bei einem solchen Termin durchgeführt werden. Bei längeren Reisen empfiehlt sich außerdem die Anfertigung einer Röntgenaufnahme zwecks Sichtbarmachung eventuell bereits entstehender Schäden.</p>
<p style="text-align: justify;">Neigt man persönlich zu eher sensiblen Zähnen, empfiehlt sich auf jeden Fall auch die ausreichende Mitnahme von Tinkturen und Mundspülungen gegen Zahnfleischentzündungen,  Zahncreme, Zahnseide sowie Reinigungs- und Haftmitteln für Prothesen, welche in manch weit entferntem Urlaubsland unter Umständen nicht oder nur in minderer Qualität erhältlich sein könnten. Sinnvoll erscheint auch eine relativ neue Broschüre, in der Formulierungen über akute Zahnbeschwerden in Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch und Türkisch zu finden sind und die bei der Suche nach Hilfe bei dem jeweiligen Rezeptionspersonal im Hotel oder im Gespräch mit dem Vermieter des Ferienhauses oder der Ferienwohnung weiter helfen kann.</p>
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		<title>Wann ist eine Fit for Fly – Bescheinigung notwendig?</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
Eine sogenannte „Fit-for-fly“-Bescheinigung (übersetzt „Flugreisefähigkeits-Bescheinigung“) ist eine weit verbreitete, aber auch immer wieder umstrittene Vorschrift seitens vieler Fluggesellschaften bezüglich bestimmter Passagiergruppen (z.B. Schwangere, frisch Operierte, chronisch Kranke), die verlangt, dass solche Reisende, für die ein Flug zumindest eine potentielle Gefährdung ihrer Gesundheit darstellen könnte, von einem Arzt vor dem Reiseantritt untersucht und ggf. als reisefähig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<div id="attachment_196" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Ab-in-den-Urlaub-mit-Fit-for-fly-Bescheinigung.jpg"><img class="size-medium wp-image-196" title="Ab in den Urlaub mit Fit-for-fly-Bescheinigung" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Ab-in-den-Urlaub-mit-Fit-for-fly-Bescheinigung-300x225.jpg" alt="Ab in den Urlaub mit Fit-for-fly-Bescheinigung" width="300" height="225" /></a><p class="wp-caption-text">Jumbotragfläche über den Wolken gegen die Sonne, Foto: Christian Schäfer  / pixelio.de</p></div>
<p><strong>Eine sogenannte „Fit-for-fly“-Bescheinigung (übersetzt „Flugreisefähigkeits-Bescheinigung“) ist eine weit verbreitete, aber auch immer wieder umstrittene Vorschrift seitens vieler Fluggesellschaften bezüglich bestimmter Passagiergruppen (z.B. Schwangere, frisch Operierte, chronisch Kranke), die verlangt, dass solche Reisende, für die ein Flug zumindest eine potentielle Gefährdung ihrer Gesundheit darstellen könnte, von einem Arzt vor dem Reiseantritt untersucht und ggf. als reisefähig eingestuft werden.</strong> <span id="more-195"></span>Der Hintergrund ist vor allem versicherungsrechtlicher Natur, so soll vermieden werden, dass eventuelle Gesundheitsschäden, die ein Passagier mit geschwächter Konstitution während eines Fluges erleiden könnte, der Fluggesellschaft angelastet werden. Was theoretisch auf den ersten Blick angemessen, nachvollziehbar und verständlich erscheint, sorgt in der Praxis jedoch immer wieder für Zwist auf Flughäfen und in Flugzeugen, da die diesbezüglichen Regelungen und Anforderungen zum Teil von Gesellschaft zu Gesellschaft und auch von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt werden.</p>
<p>Grundsätzlich erforderlich ist eine Flugreisefähigkeits-Bescheinigung etwa, wenn der betreffende Passagier ein eingegipstes Gliedmaß hat, da dieses sich unter den Bedingungen einer Reise in einer Druckkabine ausdehnen und somit zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes führen kann. Fehlt eine solche Bescheinigung in diesem Fall, verweigern viele Fluggesellschaften die Mitnahme oder bestehen darauf, dass der Gips der Länge nach aufgesägt wird. Unterschiedlich gehandhabt werden die Regelungen betreffs der Flugreisen für schwangere Frauen: Während jenes grundsätzlich bis zur 36. Woche ohne Vorlage eines ärztlichen Attests erlaubt ist (bei einer Mehrlingsschwangerschaft nur bis zur 34. Woche), gilt bei weiter fortgeschrittenen Schwangerschaften ein weitreichendes Flugverbot. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die unter Umständen auf einen Rollstuhl, Gehbock, Gehstützen oder Rollator angewiesen sind, benötigen in der Regel keine derartige Bescheinigung, sollten aber sicherheitshalber die Mitnahme solcher Gerätschaften rechtzeitig vor Reiseantritt ankündigen. Dies gilt auch für andere wichtige medizinische Geräte, die je nach Größe und Gewicht eine Bescheinigung erforderlich machen können, worüber die Gesellschaft aber auf Anfrage meist detailliert Auskunft gibt.</p>
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		<title>Die Regeln zur Winterreifenpflicht im In- und Ausland: Sicherheit geht auch im Urlaub immer vor</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 09:00:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit Anfang Dezember 2010 besteht auch in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht, wenn die allgemeine Wetterlage bzw. die Straßenverhältnisse von Glatteis, Schneeglätte und -matsch bestimmt werden. Fährt man trotz dieser Umstände noch immer mit Sommerreifen und gerät in eine Kontrolle, können schnell 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Um dies im eigenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_191" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Winterreifenpflicht.jpg"><img class="size-medium wp-image-191" title="Winterreifenpflicht" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Winterreifenpflicht-300x199.jpg" alt="Winterreifenpflicht" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Winterreifenpflicht, Foto: Thomas Max Müller  / pixelio.de</p></div>
<p>Seit Anfang Dezember 2010 besteht auch <strong>in Deutschland</strong> eine <strong>generelle Winterreifenpflicht</strong>, wenn die allgemeine Wetterlage bzw. die Straßenverhältnisse von Glatteis, Schneeglätte und -matsch bestimmt werden. Fährt man trotz dieser Umstände noch immer mit Sommerreifen und gerät in eine Kontrolle, können schnell 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Um dies im eigenen Interesse und demjenigen der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, sollte man rechtzeitig zum Winterbeginn auf die sogenannten M+S-Reifen umsatteln, welche genau wie Ganzjahresreifen als Winterreifen gelten.  Die mit dem M+S-Symbol und z.T.  zusätzlich mit einem einfachen Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol) gekennzeichneten Reifen genügen den gesetzlichen Vorschriften zumeist auch im europäischen Ausland.<span id="more-190"></span></p>
<p>So gilt etwa in <strong>Österreich </strong>bei winterlichen Straßenverhältnissen zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres eine Winterreifen- oder gar Schneekettenpflicht für Pkw und Lkw. Die <strong>Schweiz </strong>hingegen kennt keine generelle Winterreifenpflicht, ahndet aber durch Sommerreifen auf winterlichen Straßen verursachte Unfälle mitunter recht streng, sodass dem Reisenden eine hohe Mithaftung und damit Belastung der KFZ-Versicherung droht. In Italien wiederum werden meist einzelne betroffene Strecken im Norden mit Winterreifenpflicht belegt, ähnlich ist es in den entsprechenden Regionen Frankreichs, wo bestimmte Schilder, die auch sehr kurzfristig aufgestellt werden, zu Winterreifen verpflichten.</p>
<p>In <strong>Tschechien </strong>gilt bei bestimmter Wetterlage eine derartige Pflicht zwischen zwischen dem 1. November und 31. März des Folgejahres, in Slowenien vom 15. November bis zum 15. März, während in <strong>Kroatien </strong>meist nur einzelne Strecken so ausgewiesen werden. In <strong>Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien</strong> und den <strong>Niederlanden </strong>gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, man sollte sich aber trotzdem rechtzeitig vor Reisebeginn über die Straßenverhältnisse dort informieren und ggf. Winterreifen oder Schneeketten mit sich führen.</p>
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		<title>Auslandsreisekrankenversicherungen mit ambulanten Ergänzungstarifen: Was lohnt sich, was nicht?</title>
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		<pubDate>Sun, 20 Nov 2011 09:00:42 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wer ins Ausland reist, möchte natürlich vor unliebsamen Überraschungen möglichst gefeit sein, vor allem im sehr unerwünschten, unerwarteten Krankheitsfall im Urlaub. Da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland  allerdings nur diejenigen aller im Ausland entstehenden Kosten übernehmen, die dem Versicherten auch in Deutschland erstattet worden wären- und das auch nur in den Ländern, mit denen ein  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ins Ausland reist, möchte natürlich vor unliebsamen Überraschungen möglichst gefeit sein, vor allem im sehr unerwünschten, unerwarteten Krankheitsfall im Urlaub. Da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland  allerdings nur diejenigen aller im Ausland entstehenden Kosten übernehmen, die dem Versicherten auch in Deutschland erstattet worden wären- und das auch nur in den Ländern, mit denen ein  Sozialversicherungsabkommen besteht! -existiert für <em>nicht gesondert im Urlaub</em> <em>Versichert</em>e ein Risiko hoher selbst zu zahlender Restkosten.<span id="more-178"></span></p>
<p>Da es je nach Reiseart und individueller Form des Auslandsaufenthalts sehr differenzierte Formen der Auslandskrankenversicherung gibt (z.B. Urlaubs- oder Geschäftsreise, Studien- oder Arbeitsaufenthalt oder Auswanderung) sollte man sich möglichst schon frühzeitig vor Reisebeginn über die jeweils persönlich passende Police informieren, die teils stark divergierenden Preise der einzelnen Anbieter gründlich vergleichen und auch nur diejenige Versicherung abschließen, die man sowohl vom zeitlichen Umfang, als auch nach Art des Auslandsaufenthaltes tatsächlich benötigt.</p>
<p>Geboten und sinnvoll erscheint grundsätzlich auf jeden Fall die Übernahme eventuell anfallender Rücktransportkosten im Krankheitsfall, die von den gesetzlichen deutschen Versicherungen nie übernommen werden, der jedoch für Reisende ohne Versicherungsschutz schnell sehr kostspielig werden kann. Gleiches gilt für die im Ausland oft üblichen Zusatzkosten für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und Zuzahlungen bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln, deren Übernahme Bestandteil der abgeschlossenen  Auslandskrankenversicherung sein sollte.</p>
<p>Ergänzungstarife von  Auslandskrankenversicherungen, die oftmals im Paket angeboten werden, sollte man ebenfalls genau daraufhin überprüfen, ob und inwiefern sie im persönlichen Fall indiziert oder nicht notwendig sind. Während also ein Versicherungsschutz im Ausland für die  Erstattung und die Möglichkeit zur Wahl höherwertigen Materialien im Bereich des Zahnersatzes noch durchaus sinnvoll sein kann, benötigt man einen solchen z.B. für Zuzahlungen für Brillen oder Kontaktlinsen nur dann, wenn man selber oder mitreisende Familienmitglieder auch tatsächlich  Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind. Seriöse und Kundenservice orientierte Versicherungen, die Auslandskrankenversicherungen anbieten, gestalten diese mittlerweile im Regelfall meist auch weitgehend individuell und auf die jeweiligen Bedürfnisse des Reisenden abgestimmt.</p>
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		<title>KFZ Versicherung richtig kündigen/ wechseln &#8211; Worauf kommt es an?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 17:50:27 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die KFZ Versicherung gehört zu den wichtigen und finanziell belastenden Posten in jeder Haushaltskasse. Daher ist der regelmäßige Vergleich der Prämien von großer Wichtigkeit um zu sparen. Ist eine günstigere Versicherung gefunden, muss der bisherige Vertrag gekündigt werden.
Bisherige KFZ Versicherung kündigen. So geht es.
Versicherungsverträge für das KFZ laufen jährlich und sind meistens zum 31.12. eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_187" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/KFZ-Versicherung-prüfen.jpg"><img class="size-medium wp-image-187" title="KFZ-Versicherung prüfen und sparen" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/KFZ-Versicherung-prüfen-300x200.jpg" alt="KFZ-Versicherung prüfen und sparen" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Versicherung prüfen, Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de</p></div>
<p>Die KFZ Versicherung gehört zu den wichtigen und finanziell belastenden Posten in jeder Haushaltskasse. Daher ist der regelmäßige Vergleich der Prämien von großer Wichtigkeit um zu sparen. Ist eine günstigere Versicherung gefunden, muss der bisherige Vertrag gekündigt werden.<span id="more-184"></span></p>
<p><strong>Bisherige KFZ Versicherung kündigen. So geht es.</strong></p>
<p>Versicherungsverträge für das KFZ laufen jährlich und sind meistens zum 31.12. eines jeden Jahres kündbar. Dabei muss die Kündigung ein Monat vorher, also bis zum 30.11. bei der bisherigen Versicherung eingegangen sein.</p>
<p>Die bisherige Versicherung bestätigt den Eingang der Kündigung mit allen relevanten Daten. Damit ist der Weg frei, um für das gleiche Fahrzeug eine neue Versicherung abzuschließen.</p>
<p>Bei einem Wechsel des Fahrzeugs muss der bisherige Vertrag nicht gekündigt werden, sondern kann mit einer neuen Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, wobei der Schadensfreiheitsrabatt von der bisherigen Versicherung problemlos übernommen wird.</p>
<p>Bei einer Beitragserhöhung besteht ein <a title="Infos zum &quot;Sonderkündigungsrecht&quot;" href="http://versicherungs-wiki.de/index.php/Hintergrund:K%C3%BCndigung-Kfz-Versicherung" target="_blank">Sonderkündigungsrecht</a>, welches in einem Zeitraum von vier Wochen wahrgenommen werden muss.</p>
<p><strong>Warum sollte ein Wechsel des Versicherers vorgenommen werden?</strong></p>
<p>Die Versicherungsprämien im Bereich der KFZ Versicherung differieren deutlich. Mit einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft lässt sich leicht einiges sparen, ohne den Versicherungsschutz zu verändern. Ein Prämienvergleich manuell vorzunehmen wäre schwierig und zeitaufwendig. Hier haben sich die Prämienrechner bewährt, die über alle gängigen Tarifen verfügen, auch solche, die nur online angeboten werden.</p>
<p>Ein Wechsel der Versicherung ist völlig risikolos, denn der bereits erworbene Schadensfreiheitsrabatt wird problemlos übernommen. Die neue Versicherung kümmert sich um alles Weitere, wie die Deckungszusage bei der zuständigen Kraftfahrzeugstelle zu hinterlegen.</p>
<p>Insgesamt ist ein Versichererwechsel völlig risikolos und ein Ausdruck überlegten Handelns. Weitere Antworten auf  <a href="http://www.finanzfrage.net/tag/kfz-versicherung/1" target="_blank">Fragen zur Kfz Versicherung</a> kann man auf finanzfrage.net nachlesen.</p>
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		<title>Für den Pflegefall vorsorgen</title>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 11:45:20 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Pflegeleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegerentenversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt mit ihren Leistungen immer weniger an die tatsächlich anfallenden Kosten für Pflegeleistungen heran. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken um die eigene Versorgung machen.
Es ist dabei unerheblich, ob die Pflege von Angehörigen übernommen wird, durch einen Pflegedienstleister oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Kosten können sehr schnell die eigenen Einkünfte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung.net/pflegeversicherung">Pflegeversicherung</a> kommt mit ihren Leistungen immer weniger an die tatsächlich anfallenden Kosten für Pflegeleistungen heran. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken um die eigene Versorgung machen.</p>
<p>Es ist dabei unerheblich, ob die Pflege von Angehörigen übernommen wird, durch einen Pflegedienstleister oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Kosten können sehr schnell die eigenen Einkünfte, etwa die Rente, übersteigen. In diesem Fall muss man an die finanziellen Reserven gehen. Im schlimmsten Fall reichen auch diese nicht aus, um die Pflege zu gewährleisten und die Angehörigen müssen dafür aufkommen. Eine private Pflegeversicherung wird neben der privaten Altersvorsorge daher immer wichtiger, auch angesichts der <span id="more-176"></span>steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen.</p>
<p>Beginnt man schon früh mit der Pflegeversicherung, muss man dabei nur mit geringen Beitragssätzen rechnen, denn je jünger man bei Eintritt in die Versicherung ist, desto niedriger fallen die Kosten aus. Zudem ist Pflegebedürftigkeit nicht ausschließlich vom Alter abhängig. Auch wenn ein Großteil der Betroffenen erst nach dem 65. Lebensjahr pflegebedürftig wird, kann auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit bereits in jungen Jahren zur Pflegebedürftigkeit führen.</p>
<p>Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich dabei nicht nur nach ihrem Preis-Leistungsverhältnis. Man muss zudem zwischen <a href="http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Pflegetagegeld-Antworten-auf-Leserfragen-1760128-2760128/" target="_blank">Pflegetagegeld</a>, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung unterscheiden. Beim Pflegetagegeld wird für jeden Tag, den der Versicherte auf Pflege angewiesen ist ein bestimmter Tagessatz gezahlt. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn die Pflege voraussichtlich von Angehörigen übernommen wird. Die Pflegekostenversicherung übernimmt einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten, während die Pflegerentenversicherung eine vorher festgelegte Pflegerente bezahlt.</p>
<p>Für den Laien ist es schwierig zu entscheiden, welche Art der Pflegeversicherung am ehesten zur individuellen Lebenssituation passt und welcher Tarif am günstigsten ist. Daher sollte man die Beratung durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nehmen, wenn man eine Pflegeversicherung abschließen möchte.</p>
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		<title>Zu November hin Kfz-Versicherungen vergleichen</title>
		<link>http://www.hfhcp.org/zu-november-hin-kfz-versicherungen-vergleichen.html</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 16:36:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[kfz-versicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Fahrzeughalter haben noch nie ihre KfZ-Versicherung gewechselt. Die Gründe dazu können vielfältig sein. Zum Beispiel ist man auch mit anderen Versicherungen beim selben Konzern, oder man ist schon immer dort versichert und bislang auch zufrieden gewesen. Eventuell stehen auch Befürchtungen im Raum, Dass man bei einem unbekannten, jungen Unternehmen im Schadensfall Probleme bekommt.
Doch diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Fahrzeughalter haben noch nie ihre KfZ-Versicherung gewechselt. Die Gründe dazu können vielfältig sein. Zum Beispiel ist man auch mit anderen Versicherungen beim selben Konzern, oder man ist schon immer dort versichert und bislang auch zufrieden gewesen. Eventuell stehen auch Befürchtungen im Raum, Dass man bei einem unbekannten, jungen Unternehmen im Schadensfall Probleme bekommt.</p>
<p>Doch diese Sorgen sind <span id="more-172"></span>unbegründet. Und gerade jetzt lohnt es, sich einmal schlau zu machen. Denn der 30. November ist der gesetzliche Stichtag, zu dem jeder Kraftfahrzeughalter seine derzeitige Versicherung ohne weitere Nennung von Gründen kündigen kann und zum 1. Januar des kommenden Jahres zu einem neuen und günstigeren Anbieter wechseln. So sollte jeder zumindest vorsichtshalber noch rechtzeitig im Internet <a href="http://www.tarif24.de/kfz-versicherung-vergleich.php" target="_blank">Kfz-Versicherungen vergleichen</a><span style="text-decoration: underline;">.</span> So kann er sich selber davon überzeugen, dass es viele Vorteile bei einem Kfz-Versicherungswechsel geben kann.</p>
<p>Denn es ist möglich, Beiträge zu reduzieren, ohne dabei notwendigerweise auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen. Das wissen Fahrzeughalter in Ostdeutschland wohl besser als diese im Westen. Denn laut einer aktuellen Studie <strong>Autofahrer im Osten ihre Kfz-Versicherung deutlich häufiger als Fahrzeughalter im Rest des Landes. Die </strong>Wechselquote in den ostdeutschen Bundesländern liegt rund 23 Prozent über dem gesamtdeutschen Durchschnitt, die meisten Wechsel erfolgen in Berlin, wo die Wechselquote mit rund 46 Prozent höher als im Rest Deutschlands. Aber auch in Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wechseln Autofahrer besonders häufig das Versicherungsunternehmen. Dagegen sind Kfz-Halter in Bayern und Baden-Württemberg ihren Versicherern wesentlich treuer. Als möglicher Grund wird der Einkommensunterschied zwischen Osten und Westen angegeben. Dennoch: Selbst, wenn man sich höhere Beiträge leisten kann – gegen ein wenig mehr in der Haushaltskasse hat sicherlich niemand etwas einzuwenden.</p>
<p>Ein Kfz-Versicherungsvergleich ist gebührenfrei, völlig unverbindlich, nimmt nur einige Minuten in Anspruch und wird anonym und ohne Angabe personenbezogener Daten durchgeführt. Einzig die Eingabe von Postleitzahl und den letzten Verbrauchszahlen ist erforderlich. Gerade derzeit dürften sich die Autoversicherer mit Spezialangeboten und Sondertarifen überbieten. Weitere Wichtige Informationen zu dem Thema finden Sie unter <a href="http://www.autoversicherung-online.info/Autoversicherung" target="_blank">www.autoversicherung-online.info</a></p>
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