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	<title>Ratgeber, Infos und Tipps für Ihren optimalen Schutz!</title>
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		<title>Wann ist eine Fit for Fly – Bescheinigung notwendig?</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:28:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
Eine sogenannte „Fit-for-fly“-Bescheinigung (übersetzt „Flugreisefähigkeits-Bescheinigung“) ist eine weit verbreitete, aber auch immer wieder umstrittene Vorschrift seitens vieler Fluggesellschaften bezüglich bestimmter Passagiergruppen (z.B. Schwangere, frisch Operierte, chronisch Kranke), die verlangt, dass solche Reisende, für die ein Flug zumindest eine potentielle Gefährdung ihrer Gesundheit darstellen könnte, von einem Arzt vor dem Reiseantritt untersucht und ggf. als reisefähig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">
<div id="attachment_196" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Ab-in-den-Urlaub-mit-Fit-for-fly-Bescheinigung.jpg"><img class="size-medium wp-image-196" title="Ab in den Urlaub mit Fit-for-fly-Bescheinigung" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Ab-in-den-Urlaub-mit-Fit-for-fly-Bescheinigung-300x225.jpg" alt="Ab in den Urlaub mit Fit-for-fly-Bescheinigung" width="300" height="225" /></a><p class="wp-caption-text">Jumbotragfläche über den Wolken gegen die Sonne, Foto: Christian Schäfer  / pixelio.de</p></div>
<p><strong>Eine sogenannte „Fit-for-fly“-Bescheinigung (übersetzt „Flugreisefähigkeits-Bescheinigung“) ist eine weit verbreitete, aber auch immer wieder umstrittene Vorschrift seitens vieler Fluggesellschaften bezüglich bestimmter Passagiergruppen (z.B. Schwangere, frisch Operierte, chronisch Kranke), die verlangt, dass solche Reisende, für die ein Flug zumindest eine potentielle Gefährdung ihrer Gesundheit darstellen könnte, von einem Arzt vor dem Reiseantritt untersucht und ggf. als reisefähig eingestuft werden.</strong> <span id="more-195"></span>Der Hintergrund ist vor allem versicherungsrechtlicher Natur, so soll vermieden werden, dass eventuelle Gesundheitsschäden, die ein Passagier mit geschwächter Konstitution während eines Fluges erleiden könnte, der Fluggesellschaft angelastet werden. Was theoretisch auf den ersten Blick angemessen, nachvollziehbar und verständlich erscheint, sorgt in der Praxis jedoch immer wieder für Zwist auf Flughäfen und in Flugzeugen, da die diesbezüglichen Regelungen und Anforderungen zum Teil von Gesellschaft zu Gesellschaft und auch von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt werden.</p>
<p>Grundsätzlich erforderlich ist eine Flugreisefähigkeits-Bescheinigung etwa, wenn der betreffende Passagier ein eingegipstes Gliedmaß hat, da dieses sich unter den Bedingungen einer Reise in einer Druckkabine ausdehnen und somit zu einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes führen kann. Fehlt eine solche Bescheinigung in diesem Fall, verweigern viele Fluggesellschaften die Mitnahme oder bestehen darauf, dass der Gips der Länge nach aufgesägt wird. Unterschiedlich gehandhabt werden die Regelungen betreffs der Flugreisen für schwangere Frauen: Während jenes grundsätzlich bis zur 36. Woche ohne Vorlage eines ärztlichen Attests erlaubt ist (bei einer Mehrlingsschwangerschaft nur bis zur 34. Woche), gilt bei weiter fortgeschrittenen Schwangerschaften ein weitreichendes Flugverbot. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, die unter Umständen auf einen Rollstuhl, Gehbock, Gehstützen oder Rollator angewiesen sind, benötigen in der Regel keine derartige Bescheinigung, sollten aber sicherheitshalber die Mitnahme solcher Gerätschaften rechtzeitig vor Reiseantritt ankündigen. Dies gilt auch für andere wichtige medizinische Geräte, die je nach Größe und Gewicht eine Bescheinigung erforderlich machen können, worüber die Gesellschaft aber auf Anfrage meist detailliert Auskunft gibt.</p>
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		<title>Die Regeln zur Winterreifenpflicht im In- und Ausland: Sicherheit geht auch im Urlaub immer vor</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 09:00:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit Anfang Dezember 2010 besteht auch in Deutschland eine generelle Winterreifenpflicht, wenn die allgemeine Wetterlage bzw. die Straßenverhältnisse von Glatteis, Schneeglätte und -matsch bestimmt werden. Fährt man trotz dieser Umstände noch immer mit Sommerreifen und gerät in eine Kontrolle, können schnell 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Um dies im eigenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_191" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Winterreifenpflicht.jpg"><img class="size-medium wp-image-191" title="Winterreifenpflicht" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/Winterreifenpflicht-300x199.jpg" alt="Winterreifenpflicht" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Winterreifenpflicht, Foto: Thomas Max Müller  / pixelio.de</p></div>
<p>Seit Anfang Dezember 2010 besteht auch <strong>in Deutschland</strong> eine <strong>generelle Winterreifenpflicht</strong>, wenn die allgemeine Wetterlage bzw. die Straßenverhältnisse von Glatteis, Schneeglätte und -matsch bestimmt werden. Fährt man trotz dieser Umstände noch immer mit Sommerreifen und gerät in eine Kontrolle, können schnell 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig werden. Um dies im eigenen Interesse und demjenigen der anderen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, sollte man rechtzeitig zum Winterbeginn auf die sogenannten M+S-Reifen umsatteln, welche genau wie Ganzjahresreifen als Winterreifen gelten.  Die mit dem M+S-Symbol und z.T.  zusätzlich mit einem einfachen Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine-Symbol) gekennzeichneten Reifen genügen den gesetzlichen Vorschriften zumeist auch im europäischen Ausland.<span id="more-190"></span></p>
<p>So gilt etwa in <strong>Österreich </strong>bei winterlichen Straßenverhältnissen zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres eine Winterreifen- oder gar Schneekettenpflicht für Pkw und Lkw. Die <strong>Schweiz </strong>hingegen kennt keine generelle Winterreifenpflicht, ahndet aber durch Sommerreifen auf winterlichen Straßen verursachte Unfälle mitunter recht streng, sodass dem Reisenden eine hohe Mithaftung und damit Belastung der KFZ-Versicherung droht. In Italien wiederum werden meist einzelne betroffene Strecken im Norden mit Winterreifenpflicht belegt, ähnlich ist es in den entsprechenden Regionen Frankreichs, wo bestimmte Schilder, die auch sehr kurzfristig aufgestellt werden, zu Winterreifen verpflichten.</p>
<p>In <strong>Tschechien </strong>gilt bei bestimmter Wetterlage eine derartige Pflicht zwischen zwischen dem 1. November und 31. März des Folgejahres, in Slowenien vom 15. November bis zum 15. März, während in <strong>Kroatien </strong>meist nur einzelne Strecken so ausgewiesen werden. In <strong>Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Polen, Belgien</strong> und den <strong>Niederlanden </strong>gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, man sollte sich aber trotzdem rechtzeitig vor Reisebeginn über die Straßenverhältnisse dort informieren und ggf. Winterreifen oder Schneeketten mit sich führen.</p>
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		<title>Auslandsreisekrankenversicherungen mit ambulanten Ergänzungstarifen: Was lohnt sich, was nicht?</title>
		<link>http://www.hfhcp.org/auslandreisekrankenversicherungen.html</link>
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		<pubDate>Sun, 20 Nov 2011 09:00:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer ins Ausland reist, möchte natürlich vor unliebsamen Überraschungen möglichst gefeit sein, vor allem im sehr unerwünschten, unerwarteten Krankheitsfall im Urlaub. Da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland  allerdings nur diejenigen aller im Ausland entstehenden Kosten übernehmen, die dem Versicherten auch in Deutschland erstattet worden wären- und das auch nur in den Ländern, mit denen ein  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ins Ausland reist, möchte natürlich vor unliebsamen Überraschungen möglichst gefeit sein, vor allem im sehr unerwünschten, unerwarteten Krankheitsfall im Urlaub. Da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland  allerdings nur diejenigen aller im Ausland entstehenden Kosten übernehmen, die dem Versicherten auch in Deutschland erstattet worden wären- und das auch nur in den Ländern, mit denen ein  Sozialversicherungsabkommen besteht! -existiert für <em>nicht gesondert im Urlaub</em> <em>Versichert</em>e ein Risiko hoher selbst zu zahlender Restkosten.<span id="more-178"></span></p>
<p>Da es je nach Reiseart und individueller Form des Auslandsaufenthalts sehr differenzierte Formen der Auslandskrankenversicherung gibt (z.B. Urlaubs- oder Geschäftsreise, Studien- oder Arbeitsaufenthalt oder Auswanderung) sollte man sich möglichst schon frühzeitig vor Reisebeginn über die jeweils persönlich passende Police informieren, die teils stark divergierenden Preise der einzelnen Anbieter gründlich vergleichen und auch nur diejenige Versicherung abschließen, die man sowohl vom zeitlichen Umfang, als auch nach Art des Auslandsaufenthaltes tatsächlich benötigt.</p>
<p>Geboten und sinnvoll erscheint grundsätzlich auf jeden Fall die Übernahme eventuell anfallender Rücktransportkosten im Krankheitsfall, die von den gesetzlichen deutschen Versicherungen nie übernommen werden, der jedoch für Reisende ohne Versicherungsschutz schnell sehr kostspielig werden kann. Gleiches gilt für die im Ausland oft üblichen Zusatzkosten für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und Zuzahlungen bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln, deren Übernahme Bestandteil der abgeschlossenen  Auslandskrankenversicherung sein sollte.</p>
<p>Ergänzungstarife von  Auslandskrankenversicherungen, die oftmals im Paket angeboten werden, sollte man ebenfalls genau daraufhin überprüfen, ob und inwiefern sie im persönlichen Fall indiziert oder nicht notwendig sind. Während also ein Versicherungsschutz im Ausland für die  Erstattung und die Möglichkeit zur Wahl höherwertigen Materialien im Bereich des Zahnersatzes noch durchaus sinnvoll sein kann, benötigt man einen solchen z.B. für Zuzahlungen für Brillen oder Kontaktlinsen nur dann, wenn man selber oder mitreisende Familienmitglieder auch tatsächlich  Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind. Seriöse und Kundenservice orientierte Versicherungen, die Auslandskrankenversicherungen anbieten, gestalten diese mittlerweile im Regelfall meist auch weitgehend individuell und auf die jeweiligen Bedürfnisse des Reisenden abgestimmt.</p>
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		<title>KFZ Versicherung richtig kündigen/ wechseln &#8211; Worauf kommt es an?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 17:50:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die KFZ Versicherung gehört zu den wichtigen und finanziell belastenden Posten in jeder Haushaltskasse. Daher ist der regelmäßige Vergleich der Prämien von großer Wichtigkeit um zu sparen. Ist eine günstigere Versicherung gefunden, muss der bisherige Vertrag gekündigt werden.
Bisherige KFZ Versicherung kündigen. So geht es.
Versicherungsverträge für das KFZ laufen jährlich und sind meistens zum 31.12. eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_187" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/KFZ-Versicherung-prüfen.jpg"><img class="size-medium wp-image-187" title="KFZ-Versicherung prüfen und sparen" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/KFZ-Versicherung-prüfen-300x200.jpg" alt="KFZ-Versicherung prüfen und sparen" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Versicherung prüfen, Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de</p></div>
<p>Die KFZ Versicherung gehört zu den wichtigen und finanziell belastenden Posten in jeder Haushaltskasse. Daher ist der regelmäßige Vergleich der Prämien von großer Wichtigkeit um zu sparen. Ist eine günstigere Versicherung gefunden, muss der bisherige Vertrag gekündigt werden.<span id="more-184"></span></p>
<p><strong>Bisherige KFZ Versicherung kündigen. So geht es.</strong></p>
<p>Versicherungsverträge für das KFZ laufen jährlich und sind meistens zum 31.12. eines jeden Jahres kündbar. Dabei muss die Kündigung ein Monat vorher, also bis zum 30.11. bei der bisherigen Versicherung eingegangen sein.</p>
<p>Die bisherige Versicherung bestätigt den Eingang der Kündigung mit allen relevanten Daten. Damit ist der Weg frei, um für das gleiche Fahrzeug eine neue Versicherung abzuschließen.</p>
<p>Bei einem Wechsel des Fahrzeugs muss der bisherige Vertrag nicht gekündigt werden, sondern kann mit einer neuen Versicherungsgesellschaft vereinbart werden, wobei der Schadensfreiheitsrabatt von der bisherigen Versicherung problemlos übernommen wird.</p>
<p>Bei einer Beitragserhöhung besteht ein <a title="Infos zum &quot;Sonderkündigungsrecht&quot;" href="http://versicherungs-wiki.de/index.php/Hintergrund:K%C3%BCndigung-Kfz-Versicherung" target="_blank">Sonderkündigungsrecht</a>, welches in einem Zeitraum von vier Wochen wahrgenommen werden muss.</p>
<p><strong>Warum sollte ein Wechsel des Versicherers vorgenommen werden?</strong></p>
<p>Die Versicherungsprämien im Bereich der KFZ Versicherung differieren deutlich. Mit einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft lässt sich leicht einiges sparen, ohne den Versicherungsschutz zu verändern. Ein Prämienvergleich manuell vorzunehmen wäre schwierig und zeitaufwendig. Hier haben sich die Prämienrechner bewährt, die über alle gängigen Tarifen verfügen, auch solche, die nur online angeboten werden.</p>
<p>Ein Wechsel der Versicherung ist völlig risikolos, denn der bereits erworbene Schadensfreiheitsrabatt wird problemlos übernommen. Die neue Versicherung kümmert sich um alles Weitere, wie die Deckungszusage bei der zuständigen Kraftfahrzeugstelle zu hinterlegen.</p>
<p>Insgesamt ist ein Versichererwechsel völlig risikolos und ein Ausdruck überlegten Handelns. Weitere Antworten auf  <a href="http://www.finanzfrage.net/tag/kfz-versicherung/1" target="_blank">Fragen zur Kfz Versicherung</a> kann man auf finanzfrage.net nachlesen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Für den Pflegefall vorsorgen</title>
		<link>http://www.hfhcp.org/fur-den-pflegefall-vorsorgen.html</link>
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		<pubDate>Wed, 05 Oct 2011 11:45:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Pflegeleistungen]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegerentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegetagegeld]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die gesetzliche Pflegeversicherung kommt mit ihren Leistungen immer weniger an die tatsächlich anfallenden Kosten für Pflegeleistungen heran. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken um die eigene Versorgung machen.
Es ist dabei unerheblich, ob die Pflege von Angehörigen übernommen wird, durch einen Pflegedienstleister oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Kosten können sehr schnell die eigenen Einkünfte, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die gesetzliche <a href="http://www.krankenversicherung.net/pflegeversicherung">Pflegeversicherung</a> kommt mit ihren Leistungen immer weniger an die tatsächlich anfallenden Kosten für Pflegeleistungen heran. Daher sollte man sich frühzeitig Gedanken um die eigene Versorgung machen.</p>
<p>Es ist dabei unerheblich, ob die Pflege von Angehörigen übernommen wird, durch einen Pflegedienstleister oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Kosten können sehr schnell die eigenen Einkünfte, etwa die Rente, übersteigen. In diesem Fall muss man an die finanziellen Reserven gehen. Im schlimmsten Fall reichen auch diese nicht aus, um die Pflege zu gewährleisten und die Angehörigen müssen dafür aufkommen. Eine private Pflegeversicherung wird neben der privaten Altersvorsorge daher immer wichtiger, auch angesichts der <span id="more-176"></span>steigenden Zahl der pflegebedürftigen Menschen.</p>
<p>Beginnt man schon früh mit der Pflegeversicherung, muss man dabei nur mit geringen Beitragssätzen rechnen, denn je jünger man bei Eintritt in die Versicherung ist, desto niedriger fallen die Kosten aus. Zudem ist Pflegebedürftigkeit nicht ausschließlich vom Alter abhängig. Auch wenn ein Großteil der Betroffenen erst nach dem 65. Lebensjahr pflegebedürftig wird, kann auch ein Unfall oder eine schwere Krankheit bereits in jungen Jahren zur Pflegebedürftigkeit führen.</p>
<p>Die verschiedenen Tarife unterscheiden sich dabei nicht nur nach ihrem Preis-Leistungsverhältnis. Man muss zudem zwischen <a href="http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/meldung/Pflegetagegeld-Antworten-auf-Leserfragen-1760128-2760128/" target="_blank">Pflegetagegeld</a>, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung unterscheiden. Beim Pflegetagegeld wird für jeden Tag, den der Versicherte auf Pflege angewiesen ist ein bestimmter Tagessatz gezahlt. Dies ist besonders dann empfehlenswert, wenn die Pflege voraussichtlich von Angehörigen übernommen wird. Die Pflegekostenversicherung übernimmt einen bestimmten Anteil der anfallenden Kosten, während die Pflegerentenversicherung eine vorher festgelegte Pflegerente bezahlt.</p>
<p>Für den Laien ist es schwierig zu entscheiden, welche Art der Pflegeversicherung am ehesten zur individuellen Lebenssituation passt und welcher Tarif am günstigsten ist. Daher sollte man die Beratung durch einen unabhängigen Experten in Anspruch nehmen, wenn man eine Pflegeversicherung abschließen möchte.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zu November hin Kfz-Versicherungen vergleichen</title>
		<link>http://www.hfhcp.org/zu-november-hin-kfz-versicherungen-vergleichen.html</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Sep 2011 16:36:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[kfz-versicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Fahrzeughalter haben noch nie ihre KfZ-Versicherung gewechselt. Die Gründe dazu können vielfältig sein. Zum Beispiel ist man auch mit anderen Versicherungen beim selben Konzern, oder man ist schon immer dort versichert und bislang auch zufrieden gewesen. Eventuell stehen auch Befürchtungen im Raum, Dass man bei einem unbekannten, jungen Unternehmen im Schadensfall Probleme bekommt.
Doch diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Fahrzeughalter haben noch nie ihre KfZ-Versicherung gewechselt. Die Gründe dazu können vielfältig sein. Zum Beispiel ist man auch mit anderen Versicherungen beim selben Konzern, oder man ist schon immer dort versichert und bislang auch zufrieden gewesen. Eventuell stehen auch Befürchtungen im Raum, Dass man bei einem unbekannten, jungen Unternehmen im Schadensfall Probleme bekommt.</p>
<p>Doch diese Sorgen sind <span id="more-172"></span>unbegründet. Und gerade jetzt lohnt es, sich einmal schlau zu machen. Denn der 30. November ist der gesetzliche Stichtag, zu dem jeder Kraftfahrzeughalter seine derzeitige Versicherung ohne weitere Nennung von Gründen kündigen kann und zum 1. Januar des kommenden Jahres zu einem neuen und günstigeren Anbieter wechseln. So sollte jeder zumindest vorsichtshalber noch rechtzeitig im Internet <a href="http://www.tarif24.de/kfz-versicherung-vergleich.php" target="_blank">Kfz-Versicherungen vergleichen</a><span style="text-decoration: underline;">.</span> So kann er sich selber davon überzeugen, dass es viele Vorteile bei einem Kfz-Versicherungswechsel geben kann.</p>
<p>Denn es ist möglich, Beiträge zu reduzieren, ohne dabei notwendigerweise auf gewohnte Leistungen verzichten zu müssen. Das wissen Fahrzeughalter in Ostdeutschland wohl besser als diese im Westen. Denn laut einer aktuellen Studie <strong>Autofahrer im Osten ihre Kfz-Versicherung deutlich häufiger als Fahrzeughalter im Rest des Landes. Die </strong>Wechselquote in den ostdeutschen Bundesländern liegt rund 23 Prozent über dem gesamtdeutschen Durchschnitt, die meisten Wechsel erfolgen in Berlin, wo die Wechselquote mit rund 46 Prozent höher als im Rest Deutschlands. Aber auch in Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg wechseln Autofahrer besonders häufig das Versicherungsunternehmen. Dagegen sind Kfz-Halter in Bayern und Baden-Württemberg ihren Versicherern wesentlich treuer. Als möglicher Grund wird der Einkommensunterschied zwischen Osten und Westen angegeben. Dennoch: Selbst, wenn man sich höhere Beiträge leisten kann – gegen ein wenig mehr in der Haushaltskasse hat sicherlich niemand etwas einzuwenden.</p>
<p>Ein Kfz-Versicherungsvergleich ist gebührenfrei, völlig unverbindlich, nimmt nur einige Minuten in Anspruch und wird anonym und ohne Angabe personenbezogener Daten durchgeführt. Einzig die Eingabe von Postleitzahl und den letzten Verbrauchszahlen ist erforderlich. Gerade derzeit dürften sich die Autoversicherer mit Spezialangeboten und Sondertarifen überbieten. Weitere Wichtige Informationen zu dem Thema finden Sie unter <a href="http://www.autoversicherung-online.info/Autoversicherung" target="_blank">www.autoversicherung-online.info</a></p>
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		</item>
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		<title>Familienversicherung</title>
		<link>http://www.hfhcp.org/familienversicherung.html</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 10:02:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.hfhcp.org/?p=158</guid>
		<description><![CDATA[Eine Familienversicherung ist eine gesetzliche Krankenversicherung bei der auch Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind. Als Familienangehörige zählen hier

Ehegatte
eingetragener Lebenspartner und
 Kinder (auch Stief-, Pflege- und Adoptionskinder, sowie auch Enkel).

In der Familienversicherung ist die gesetzliche Kranken- sowie Pflegeversicherung enthalten.
Um bei einer Familienversicherung mitversichert zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Familienangehörigen müssen in Deutschland einen festen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Familienversicherung ist eine gesetzliche Krankenversicherung bei der auch Familienangehörige beitragsfrei mitversichert sind. Als Familienangehörige zählen hier</p>
<ul>
<li>Ehegatte</li>
<li>eingetragener Lebenspartner und</li>
<li> Kinder (auch Stief-, Pflege- und Adoptionskinder, sowie auch Enkel).</li>
</ul>
<p>In der Familienversicherung ist die gesetzliche Kranken- sowie Pflegeversicherung enthalten.<span id="more-158"></span></p>
<p>Um bei einer Familienversicherung mitversichert zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Familienangehörigen müssen in Deutschland einen festen Wohnsitz haben. Sie selbst sind nicht versichert, nicht Selbstständig und dürfen nur ein bestimmtes max. Gesamteinkommen haben.</p>
<p>Sind beide Elternteile selbst versichert, hat man die Auswahl, über welchen Elternteil man die Familienversicherung laufen lässt und damit bspw. die Kinder mitversichert. Kinder sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Befindet sich das Kind danach noch in einer Ausbildung oder Studium, so erhöht sich die Altersgrenze. Ist das Kind körperlich, seelisch oder geistig behindert, kann diese Grenze sogar komplett entfallen.</p>
<p>Von der Familienversicherung ist man ausgeschlossen, wenn  man sich als Partner im <a href="http://www.mamiweb.de/familie/extra/mutterschutz/1" target="_blank">Mutterschutz</a> oder Elternzeit befindet und davor selbst gesetzlich versichert war. Während dieser Zeit bleibt man selbst Mitglied der jeweiligen Versicherung.</p>
<p>Kinder werden in die Familienversicherung nicht aufgenommen, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert, der Hauptverdiener ist und dabei den Grenzbetrag des Gesamteinkommens überschreitet.</p>
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		<title>Reiseversicherungen und chronische Erkrankungen: Am besten vor dem Urlaub klären</title>
		<link>http://www.hfhcp.org/reiseversicherungen-und-chronische-erkrankungen.html</link>
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		<pubDate>Mon, 23 May 2011 13:21:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[chronische Erkrankung]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein vielfach und regelmäßig von Neuem kontrovers diskutiertes Thema im Bezug auf Reisen und entsprechende Reiseversicherungen ist der Aspekt, ob und inwiefern chronische Erkrankungen etwa von Reisekrankenversicherungen oder Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt sind oder nicht.
Während es bei Erstgenannten meist der Regelfall ist, dass chronische und vor allem vor Reiseantritt bereits bekannte eigene Erkrankungen keinen Versicherungsschutz genießen, es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein vielfach und regelmäßig von Neuem kontrovers diskutiertes Thema im Bezug auf Reisen und entsprechende Reiseversicherungen ist der Aspekt, ob und inwiefern chronische Erkrankungen etwa von Reisekrankenversicherungen oder Reiserücktrittskostenversicherung gedeckt sind oder nicht.<span id="more-153"></span></p>
<p>Während es bei Erstgenannten meist der Regelfall ist, dass chronische und vor allem vor Reiseantritt bereits bekannte eigene Erkrankungen keinen Versicherungsschutz genießen, es jedoch bei manchen Anbietern die Möglichkeit gibt, bestimmte chronische Erkrankungen wie z.B. Diabetes in die Police mit auf zu nehmen, greift Zweitgenannte in solchen Fällen nicht. Sie akzeptiert lediglich sog. „unerwartet schwere Erkrankungen“, nicht jedoch dem individuellen Reisenden bereits bekannte wie etwa eine Herzinsuffizienz.</p>
<p>Die Faustregel in der aktuellen Reiserechtsprechung bezüglich der Klassifizierung Chronischer Erkrankungen/Vorerkrankungen ist momentan die &#8220;6-Monate-Regel&#8221;, die besagt, dass bei einer Reiserücktrittskostenversicherung nur dann ein Versicherungsschutz vorliegt, wenn es innerhalb der letzten 6 Monate keine ärztliche Behandlung der Erkrankung gegeben hat. Wurde hingegen behandelt, entfällt der versicherte Stornogrund.</p>
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		<title>Worauf bei einer Fahrradversicherung zu achten ist</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 13:50:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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		<description><![CDATA[Fahrradversicherungen werden von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten und dienen dem Schutz des Besitzers vor den Folgen eines Diebstahls, sofern dieser nicht bereits in der Hausratversicherung enthalten ist. Besonders hochwertige Fahrräder benötigen wegen Erstattungsgrenzen in der Hausratversicherung häufig eine gesonderte Fahrradversicherung. Im Idealfall schützt diese außer gegen Diebstahl auch gegen die Beschädigung des Fahrrades durch einen Unfall [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_139" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/492555_R_by_Dieter-Schütz_pixelio.de_1.jpg"><img class="size-medium wp-image-139" title="Fahrrad-Versicherung, Foto: Dieter-Schütz / pixelio.de" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/492555_R_by_Dieter-Schütz_pixelio.de_1-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: Dieter-Schütz / pixelio.de</p></div>
<p>Fahrradversicherungen werden von unterschiedlichen Gesellschaften angeboten und dienen dem Schutz des Besitzers vor den Folgen eines Diebstahls, sofern dieser nicht bereits in der Hausratversicherung enthalten ist. Besonders hochwertige Fahrräder benötigen wegen Erstattungsgrenzen in der Hausratversicherung häufig eine gesonderte Fahrradversicherung. Im Idealfall schützt diese außer gegen Diebstahl auch gegen die Beschädigung des Fahrrades durch einen Unfall oder Zerstörung.<span id="more-136"></span></p>
<p>Gesellschaften wie die HUK Coburg oder die Allianz bieten die Mitversicherung der Fahrräder gegen Diebstahl relativ günstig an, sie beschränken jedoch die Erstattung für diese auf ein Prozent der Versicherungssumme. Eine höherwertige Fahrradversicherung bietet die HUK Coburg auch auf Nachfrage ebenso wie die Allianz nicht an. Besitzer kostspieliger Fahrräder müssen unbedingt eine gesonderte Versicherung für ihr Zweirad abschließen, wenn sie Wert auf einen besonderen Schutz legen.<br />
Des Weiteren ist die Mitversicherung von Fahrrädern in der Hausratversicherung in der Regel daran gebunden, dass diese während des Gebrauchs entwendet werden oder sich während der Nacht in einem abschließbaren Raum befinden. Damit wird der Diebstahl des Rades vom Hof der Mietwohnung nicht erstattet, sofern er nicht nachweisbar während des Tages erfolgte. Abgeschlossene Gemeinschaftsräume werden nicht von allen Versicherungsgesellschaften als ausreichend erachtet.<br />
Fahrradversicherungen werden grundsätzlich in drei Varianten angeboten. Die Reparaturkosten-Versicherung leistet bei Beschädigungen des Fahrrades, während die Diebstahl-Versicherung bei der Entwendung des Rades Ersatz leistet. Eine Kombination dieser <a href="http://www.versicherungen-norddeutschland.de/" target="_blank">Versicherungen</a> wird häufig als Rundumschutz für das Fahrrad vermarktet. Nicht selten bietet ein <a href="http://www.tomsbikecorner.de/">Fahrradhändler</a> die passenden Versicherungen für das neue Fahrrad gleich beim Kauf an oder empfiehlt zumindest eine gute Versicherungsgesellschaft. Der Abschluss der Fahrradversicherung beim Händler ist bequem, dennoch sollte der Fahrradkäufer nicht auf einen Vergleich von Preisen und Konditionen unterschiedlicher Versicherungsangebote verzichten. Bei diesem Vergleich ist besonders auf die Bedingungen zu achten, so ist eine zeitliche Beschränkung des Versicherungsschutzes nicht sinnvoll, da Diebstähle zu jeder Tages- und Nachtzeit vorkommen. Dass die Versicherung ein hochwertiges Fahrradschloss, welches gute Test Ergebnisse erzielt hat, vorschreibt, ist nachvollziehbar, die exakte Vorschrift der verwendeten Schlossmarke bevormundet den Kunden jedoch über Gebühr.</p>
<p>Die auf Fahrradversicherungen spezialisierte Versicherungsgesellschaft <a href="http://www.wertgarantie.de/">Wertgarantie</a> erhält bei jedem Test sehr gute Bewertungen. Der Komplettschutz beinhaltet alle Reparaturen bis zu einem Gesamtbetrag von 2000 Euro im Jahr und schließt den Verschleiß ebenso wie Unfall- und Sturzfolgen ein. Die Fahrraddiebstahlversicherung von Wertgarantie schließt den Diebstahl von Zubehörteilen mit ein und kennt keine zeitlichen Einschränkungen. Die Wertgarantie Fahrradversicherungen können bei ausgewählten Fachhändlern abgeschlossen werden.</p>
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		<title>Was genau deckt die Reiserücktrittskosten-Versicherung ab?</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Mar 2011 10:00:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Reiserücktrittsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Stornokosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet man oft auch kürzer als Reiserücktrittsversicherung. In ihr ist  immer der Reisende verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Stornokosten und die Tatsache, welche seinen Anspruch begründet, nachzuweisen. Mit dem Rücktritt von der Reise verliert der Reiseveranstalter seinen jeweiligen Anspruch auf den Reisepreis, dafür entsteht ihm aber ein Anspruch auf eine  angemessene Entschädigung. Die je [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_133" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><a href="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/498469_R_by_www.foto-fine-art.de_pixelio.de_.jpg"><img class="size-medium wp-image-133" title="Foto: www.foto-fine-art.de / pixelio.de" src="http://www.hfhcp.org/wp-content/uploads/498469_R_by_www.foto-fine-art.de_pixelio.de_-200x300.jpg" alt="" width="200" height="300" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: www.foto-fine-art.de / pixelio.de</p></div>
<p>Eine Reiserücktrittskostenversicherung bezeichnet man oft auch kürzer als Reiserücktrittsversicherung. In ihr ist  immer der Reisende verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Stornokosten und die Tatsache, welche seinen Anspruch begründet, nachzuweisen. Mit dem Rücktritt von der Reise verliert der Reiseveranstalter seinen jeweiligen Anspruch auf den Reisepreis, dafür entsteht ihm aber ein Anspruch auf eine  angemessene Entschädigung. Die je nach Zeitpunkt des Rücktritts und Vertragsgestaltung gestaffelten Stornokosten, die entscheidend für die Reiserücktrittkostenversicherung sind, lassen sich in allgemein gültigen, sog. Stornostaffeln überprüfen.<span id="more-128"></span></p>
<p>Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann mitunter auch Nachreisekosten bei verspätetem Reiseantritt ersetzen, im konkreten Einzelfall müssen jedoch die Vertragsbedingungen genau beachtet werden. Meist ist die &#8220;unerwartete schwere Erkrankung&#8221; der vorwiegende Stornogrund. Die Erkrankung muss allerdings &#8220;objektiv schwer&#8221; und ggf. durch ärztliche Atteste überprüfbar sein. Besteht eine entsprechend schwere Erkrankung bereits bei der Buchung der Reise, ist die Reiserücktrittkostenversicherung hingegen frei von Pflicht die Leistung zu erstatten.</p>
<p>In der Reiserücktrittkostenversicherung hat der Reisende sofort nach Eintreten des Versicherungsfalls für die Stonierung der Reise Sorge zu tragen.</p>
<p>Im Stornierungsfall fällt bei  der Reiserücktrittskostenversicherung meist ein Selbstbehalt an. Bei stationären Behandlungen entfällt dieser oder er kann gegen einen Beitragsaufschlag auch aus der jeweiligen Police gestrichen werden. Die Beiträge berechnen sich nach dem Gesamtpreis der Reise und richten sich für gewöhnlich nicht nach dem Alter des Reisenden. Die Höchstdeckungssummen sind bei einer Reiserücktrittskostenversicherung zumeist ein Jahr lang gültig.</p>
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