Wer ins Ausland reist, möchte natürlich vor unliebsamen Überraschungen möglichst gefeit sein, vor allem im sehr unerwünschten, unerwarteten Krankheitsfall im Urlaub. Da die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland allerdings nur diejenigen aller im Ausland entstehenden Kosten übernehmen, die dem Versicherten auch in Deutschland erstattet worden wären- und das auch nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht! -existiert für nicht gesondert im Urlaub Versicherte ein Risiko hoher selbst zu zahlender Restkosten.
Da es je nach Reiseart und individueller Form des Auslandsaufenthalts sehr differenzierte Formen der Auslandskrankenversicherung gibt (z.B. Urlaubs- oder Geschäftsreise, Studien- oder Arbeitsaufenthalt oder Auswanderung) sollte man sich möglichst schon frühzeitig vor Reisebeginn über die jeweils persönlich passende Police informieren, die teils stark divergierenden Preise der einzelnen Anbieter gründlich vergleichen und auch nur diejenige Versicherung abschließen, die man sowohl vom zeitlichen Umfang, als auch nach Art des Auslandsaufenthaltes tatsächlich benötigt.
Geboten und sinnvoll erscheint grundsätzlich auf jeden Fall die Übernahme eventuell anfallender Rücktransportkosten im Krankheitsfall, die von den gesetzlichen deutschen Versicherungen nie übernommen werden, der jedoch für Reisende ohne Versicherungsschutz schnell sehr kostspielig werden kann. Gleiches gilt für die im Ausland oft üblichen Zusatzkosten für privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und Zuzahlungen bei Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln, deren Übernahme Bestandteil der abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung sein sollte.
Ergänzungstarife von Auslandskrankenversicherungen, die oftmals im Paket angeboten werden, sollte man ebenfalls genau daraufhin überprüfen, ob und inwiefern sie im persönlichen Fall indiziert oder nicht notwendig sind. Während also ein Versicherungsschutz im Ausland für die Erstattung und die Möglichkeit zur Wahl höherwertigen Materialien im Bereich des Zahnersatzes noch durchaus sinnvoll sein kann, benötigt man einen solchen z.B. für Zuzahlungen für Brillen oder Kontaktlinsen nur dann, wenn man selber oder mitreisende Familienmitglieder auch tatsächlich Brillen- oder Kontaktlinsenträger sind. Seriöse und Kundenservice orientierte Versicherungen, die Auslandskrankenversicherungen anbieten, gestalten diese mittlerweile im Regelfall meist auch weitgehend individuell und auf die jeweiligen Bedürfnisse des Reisenden abgestimmt.





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