Die Rechtsschutzversicherung – Hilfe beim Rechtsstreit
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt für den Versicherten die im Zuge von gerichtlichen Auseinandersetzungen anfallenden Kosten. Die Entwicklung geht derzeit dazu, dass zunehmend mehr Menschen zur Führung von Prozessen bereit sind. Dabei fallen ungeachtet der Tatsache, ob ein Prozessteilnehmer Recht hat oder nicht, stets hohe Kosten an.
Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung bleibt der Versicherte letztlich vor dem Übel bewahrt, die Kosten für ein Gerichtsverfahren selbst zahlen zu müssen. Zu Zeiten der Wirtschaftskrise hat sich der Nutzen einer Rechtsschutzversicherung des öfteren in Nachrichtenmeldungen gezeigt: Zahlreiche Arbeitnehmer konnten durch eine derartige Police einen Rechtsstreit gegen eine ungerechtfertigte Kündigung einleiten. Im Erfolgsfall konnte die jeweilige Arbeitsstelle behalten werden. Anderenfalls wurden durch die Versicherung wenigstens die Kosten für das Verfahren übernommen. Die wirtschaftliche Tieflage macht es für viele Arbeitnehmer folglich notwendig, eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung zu ziehen.
Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung und was versichert sie?
Es gibt verschiedene Personengruppen, die von einer Rechtsschutzversicherung profitieren. Zunächst sind dies nichtselbstständige Arbeitnehmer, die in einem unsicheren Wirtschaftsbereich tätig sind. Gleichermaßen ist sie jedoch für jeden Arbeitnehmer sinnvoll, wenn sich dieser vor einem ungerechten Verhalten des Arbeitgebers schützen möchte. Beiderseits kommt ein Berufsrechtsschutz in Frage. Weiterhin erweist sich ein Rechtsschutz für Selbstständige als notwendig, da diese mit ihren Entscheidungen verschiedene Rechtsbereiche betreten. Eigens für Fahrer von Motorfahrzeugen besteht die Möglichkeit für einen Fahrer-Rechtsschutz. Davon profitieren insbesondere Vielfahrer im Ausland. Zahlreiche Streitfälle bestehen jährlich zwischen Mietern und Vermietern von Wohnungen, Gebäuden oder Grundstücken, sodass sich für diese Personengruppen ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz empfiehlt. Ungeachtet der jeweiligen Spezialisierung trägt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen. Demzufolge übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Kosten für ein Gerichtsverfahren, die Vergütung des Anwalts und die Zahlung von Zeugengeldern. Gleichwohl werden alle Kosten für den Gegner und gegebenenfalls die Zahlung einer Kaution getragen. Allerdings kommt es nicht immer zu einer Gerichtsverhandlung. Der Versicherte kann vorerst den Rat eines Anwalts einholen – auch dafür kommt die Versicherung auf. Eine Kostenübernahme ist jedoch nur gewährleistet, wenn der Versicherer den geeigneten Rechtsschutz gewählt hat: Nicht jede Rechtsschutzversicherung sichert jeden Fall ab. Außerdem ist die Höchtversicherungssumme zu beachten. Dies ist jene Summe, bis zu welcher eine Versicherungsgesellschaft die Kosten für ein Verfahren übernimmt. Für eine vollständige Deckung muss sie dementsprechend hoch gewählt werden. Weitere Wichtige Informationen zu dem Thema finden Sie unter www.rechtsschutz-info24.de




